Hallo,
eine bauaufsichtlich notwendige Brandmeldeanlage (egal, ob in einer Verordung oder im Einzelfalls gefordert) ist immer auf die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr aufzuschalten. Das ergibt sich bereits aus dem ILSG, dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen.
Auf eine Aufschaltung auf die ILS kann nur verzichtet werden, wenn aufgrund eines genehmigten Brandschutznachweises ein Fernalarm nicht erforderlich ist (Stichwort Hausalarmanlage).
Die Aufschaltung auf Polizei oder Wachdienste, wie es früher gerne gemacht wurde, scheidet heute grundsätzlich aus. Einzige Ausnahme wäre eine anerkannte Werkfeuerwehr.
Gruß